AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Miller Pressen GmbH

Für den Verkauf und die Lieferungen unserer Produkte sind diese Bedingungen Bestandteil. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugs-vorschriften des Kunden, bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung. Im Zweifel ist eine Änderung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewollt.

  1. Angebote, Bestellungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie durch unsere Geschäftsleitung schriftlich bestätigt werden oder die Ware ausgeliefert wird.

  1. Preise

Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste.

  1. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigungen unserer Liefermöglichkeiten – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten unter anderem auch Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferung, behördliche Maßnahmen, jede Form des Arbeitskampfes.

Der Kunde kann die Bestellung widerrufen, wenn wir eine angemessen gesetzte Nachfrist nicht einhalten können.

  1. Abnahmeverzug

Befindet sich der Kunde im Abnahmeverzug, so können wir nach Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Bei verspäteter Abnahme kann dem Kunden gegebenenfalls ein höherer Tagespreis in Rechnung gestellt werden. Als Schadensersatz können wir ohne Nachweis 5 % des entgangenen Nettoumsatzes pauschal berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

  1. Lieferung

Ungeachtet aller Bemühungen, Liefertermine einzuhalten, sind Terminzusagen unverbindlich. Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigungen unserer Liefermöglichkeiten, siehe oben Ziffer 3, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Der Kunde wird sowohl vom Eintritt als auch von der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unverzüglich verständigt. Beide Parteien können von einem einzelnen Auftrag entschädigungslos zurücktreten, wenn sich die Lieferung länger als einen Monat verzögert. Werden Termine nicht eingehalten, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

  1. Lieferung: Ab Werk, Verpackung

Die Lieferung erfolgt ab Lager Diedorf. Der Versand erfolgt auch dann auf Gefahr und Kosten des Kunden, wenn wir eigene Fahrzeuge einsetzen. Versandweg und Versandmittel werden nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste Verfrachtung von uns festgelegt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Kaufpreises hat – sofern nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug in bar oder durch Bankeinzug oder Überweisung zu erfolgen.

Die Abnahme von Akzepten und Kundenwechseln behalten wir uns für jeden Einzelfall vor. Wechsel, Schecks und Banklastschriften gelten erst nach ihrer Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Dem Kunden ist nicht gestattet, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung auszuüben.

Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungszieles tritt ohne weiteres Verzug ein. In diesem Falle sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz in Rechnung zu stellen; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. Gleichzeitig werden alle an uns bestehenden Zahlungsverpflichtungen fällig und wir dürfen Lieferungen nur noch gegen Barzahlung durchführen.

Bei Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, können wir vom Liefervertrag zurücktreten oder ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen, wenn nicht der Kunde binnen von uns zu bestimmender Frist Sicherheit leistet.

Eine in der Hereinnahme von Wechsel zugrundeliegende Stundung wird hinfällig; der Kunde ist verpflichtet, gegen Rückgabe des Wechsels bar zu bezahlen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in einem laufenden Kontokorrent sowie die Saldoziehung und dessen Anerkennung berühren diesen Eigentumsvorbehalt nicht. Verfügungen über die Ware dürfen nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs erfolgen. Die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte werden sicherheitshalber an uns abgetreten. Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort zu melden.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert. Hierbei gelten wir als Hersteller, der von dem Kunden von allen Verpflichtungen hieraus freigestellt wird. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum an den neu erstehenden Erzeugnissen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Ware.

Einreden und Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die uns hiernach abgetretenen Forderungen sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, das Warenlager des Kunden selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten.

Wir verpflichten uns, die bestehende Sicherung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

  1. Gewährleistung

Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen. Etwaige Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang zu rügen. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % bei gleichen Preisen sind uns gestattet.

Unsere Ware ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang der vereinbarten Spezifikation entspricht. Haben wir mit dem Kunden keine Spezifikation vereinbart, ist die Ware frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang eine Beschaffenheit aufweist, die bei Waren gleicher Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Ware erwarten kann. Außer der Lieferung mangelfreier Ware sind wir zu keiner Leistung verpflichtet.

Als Nacherfüllung kann der Kunde nur die Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Erweist sich eine Ersatzlieferung als unmöglich oder misslingt sie, wird die Ersatzlieferung treuwidrig verweigert oder unangemessen schuldhaft verzögert, so hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Soweit sich Aufwendungen erhöhen, weil unsere Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist und diese Verbringung an einen anderen Ort nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht, ist die Geltendmachung dieser erhöhten Aufwendungen ausgeschlossen. Soweit ein Schaden von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig und nicht durch Verletzung einer unserer wesentlichen Pflichten herbeigeführt wurde, haften wir lediglich im Rahmen der Deckung der von uns abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung.

  1. Nichtigkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unserem Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen oder anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Diedorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG).

Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Augsburg oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand. Augsburg ist ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche, die gegen einen Kunden geltend gemacht werden, der nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist.

Version 1.1 vom 26.02.2021